In diesem Bereich werden Patienten behandelt, die für den ambulanten Bereich privat versichert sind und gesetzlich versicherte Patienten, die als Selbstzahler in die Praxis kommen. In unserer Praxis nimmt außerdem die Gutachtenerstellung für verschiedene öffentliche Institutionen (z.B. Landesämter, Berufsgenossenschaften, Sozialgerichte) und für Privatpersonen einen recht breiten Raum ein.
Die Privatpraxis ist nicht dem Prinzip der staatlichen Mengensteuerung unterworfen. Es gilt das Prinzip der Einzelleistungsvergütung je nach Aufwand, d.h. es gibt keine Pauschalhonorare. Der Patient ist Vertragspartner des Arztes und bekommt eine Rechnung, die nach der amtlichen "Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)" erstellt wird. Art und Umfang der gewünschten Untersuchungen werden vorher abgesprochen und es wird bei Bedarf ein Kostenvoranschlag erstellt.
Die privatärztliche Tätigkeit ist heutzutage ein wesentliches Standbein der Facharzt- praxis und subventioniert den ganzen Betrieb, der alleine aufgrund der staatlichen Zu- wendungen aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr lebens- fähig wäre. Insoweit kommen die privatärztlichen Aktivitäten auch der Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten zugute.